Da die Wasserdichtigkeit keine bleibende Eigenschaft ist, sollte sie jährlich überprüft werden. Sie ist eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt des Verkaufs oder Test.
Uhrengehäuse sind passgenau aus mehreren Materialien zusammengesetzt, die bei Temperaturschwankungen unterschiedliche Ausdehnungskoeffizienten haben können.
Um die Wasserdichtigkeit für bestimmte Anforderungen dennoch zu gewährleisten, gibt es spezielle Konstruktionen mit eingearbeiteten Dichtungen. Diese unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Sie werden unter anderem von Schweiß und Chemikalien angegriffen.
DIN 8310 regelt Kriterien für Konstruktionen und Prüfdrücke, die neue Uhren aushalten müssen. Die Widerstandsfähigkeit wird in »BAR« oder »ATM« angegeben und auf dem Gehäuseboden vermerkt.
Als »wassergeschützt« (»water-resistant«) werden Uhrgehäuse bezeichnet, die widerstandsfähig sind gegen Schweiß, Wassertropfen, Regen, usw... Sie müssen, in Wasser eingetaucht, über 30 Minuten bei einer Wassertiefe von 1 m ohne Eindringen von Wasser überstehen. Diese Uhren sind für den normalen, täglichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht unter Bedingungen verwendet werden, bei denen Wasserdruck und Temperaturen erheblich variieren.
Bei der zusätzlichen Angabe eines Drucks wie z.B. »3 BAR« sind die Prüfbedingungen verschärft. Die Druckangabe »3 BAR« darf nicht mit der Tauchtiefe verwechselt werden, sondern ist die Definition des Prüfdrucks. Ein Prüfdruck von »3 BAR« wird in 30 m Wassertiefe erreicht.
Beim Schwimmen und vor allem bei einem Sprung ins Wasser kann kurzfristig durchaus ein größerer Druck auf die Dichtelemente entstehen. Besonders gefährdet sind die Uhren, wenn man nach längerem Sonnenbaden ins Wasser springt, weil sich dann der Aufschlagdruck mit dem durch die Abkühlung resultierenden Unterdruck addiert, was leichter zu Schäden führen kann